Umzug in Deutschland planen

Ich bin Marcel Ziegler, Gründer von immobilienspot.com. Ich helfe Menschen, die eine Immobilie erwerben, ein Haus bauen oder Ihr Geld in Immobilien anlegen möchten.

Bei einem Umzug in Deutschland müssen Sie den alten Mietvertrag kündigen, Strom-, Gas- und Internetverträge klären, beide Wohnungen übergeben und sich am neuen Wohnort anmelden. Für die Kündigung der alten Wohnung gilt eine gesetzliche Frist. Nach dem Einzug müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Klären Sie zuerst den Auszugstermin und sichern Sie den neuen Mietvertrag. Danach planen Sie die Kündigung, klären die Verträge und organisieren den Transport.

Kündigung rechtzeitig zustellen

Bei einem üblichen Mietvertrag können Sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die oft genannte „Dreimonatsfrist“ fasst diese Regel zusammen: Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Vermieter eingeht. Prüfen Sie außerdem Ihren Mietvertrag auf besondere Vereinbarungen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Senden Sie ein unterschriebenes Schreiben so ab, dass es rechtzeitig beim Vermieter ankommt, und bewahren Sie einen Nachweis über die Zustellung auf. Stimmen Sie den Auszugstermin möglichst mit dem Beginn des neuen Mietvertrags ab, damit die Versorgung in der neuen Wohnung rechtzeitig beginnt und Sie nicht länger als nötig doppelte Miete zahlen.

Strom, Gas und Internet klären

Melden Sie Ihren Umzug dem Strom- und Gasanbieter frühzeitig. Ein bestehender Vertrag lässt sich häufig an die neue Adresse mitnehmen, doch das hängt vom Vertrag und der Versorgung am neuen Wohnort ab. Bei einem Sondervertrag gilt wegen des Umzugs grundsätzlich eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Der Anbieter kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen abwenden, wenn er binnen zwei Wochen nach Eingang eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen am neuen Wohnort anbietet und dort liefern kann. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist laut Verbraucherzentrale zwei Wochen. Prüfen Sie deshalb Ihre Vertragsart und lassen Sie sich die Regelung schriftlich bestätigen.

Auch beim Internet- und Telefonvertrag sollten Sie frühzeitig die Verfügbarkeit am neuen Wohnort prüfen. Kann der Anbieter dort die vereinbarte Leistung erbringen, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter; der Umzug startet keine neue Vertragslaufzeit. Ist die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar, gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung ist frühestens zum Auszug möglich.

Transport und Übergaben vorbereiten

Sobald der Umzugstermin feststeht, organisieren Sie Transport und Helfer, sortieren Sie aus und besorgen Sie ausreichend Kartons. Beschriften Sie die Kartons nach Zimmer und Inhalt. Packen Sie wichtige Unterlagen, Medikamente, Ladegeräte und Dinge für die erste Nacht separat, damit Sie sie nach der Ankunft schnell finden.

Vereinbaren Sie Übergabetermine für beide Wohnungen. Prüfen Sie vor dem Auszug, welche Arbeiten der Mietvertrag tatsächlich verlangt. Eine Renovierung ist nicht in jeder Wohnung erforderlich. Halten Sie Schäden und den Zustand der Räume beim Einzug gemeinsam mit dem Vermieter fest. Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll und datierte Fotos erleichtern später die Klärung, wann ein Mangel bereits vorhanden war.

Am Umzugstag dokumentieren

Notieren Sie in der alten und der neuen Wohnung die Zählernummern und Zählerstände, insbesondere für Strom und Wasser. Fotografieren Sie die Anzeigen und übermitteln Sie die Werte an die zuständigen Anbieter. So lässt sich die Abrechnung den jeweiligen Wohnungen und Zeitpunkten zuordnen.

Halten Sie bei der Übergabe im Protokoll fest, in welchem Zustand sich die Räume befinden und welche Schäden vorhanden sind. Notieren Sie auch die übergebenen Schlüssel. Unterschreiben Sie es erst, wenn die Einträge stimmen. Ist kein gemeinsames Protokoll möglich, dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos, Datum und einer weiteren Person als Zeugin oder Zeugen.

Nach dem Einzug anmelden

Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug bei der zuständigen Meldebehörde an. Fragen Sie den Vermieter oder die Wohnungsverwaltung rechtzeitig nach der Wohnungsgeberbestätigung, mit der der Einzug bestätigt wird. Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde eine Online-Anmeldung anbietet oder ob Sie einen Termin benötigen.

Aktualisieren Sie außerdem Ihre Adresse bei wichtigen Vertragspartnern und klären Sie offene Fragen zu Strom, Gas und Internet. Wer aus Deutschland wegzieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich grundsätzlich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen abmelden.


Marcel Ziegler

Ich bin Marcel Ziegler, Finanz-Blogger und Gründer von immobilienspot.com. Hier möchte ich allen Menschen, die eine Immobilie erwerben, ein Haus bauen oder Ihr Geld in Immobilien anlegen möchten, kostenlos leicht verständliche Informationen zu Baufinanzierungen, Immobilienkauf und Hausbau anbieten.